Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler,
in der nächsten Woche wird der Zahnärztliche Dienst am Regionalschulteil sein und jede Schülerin/ jeden Schüler untersuchen. Dies ist verpflichtend für alle Schülerinnen und Schüler des Regionalschulteils. Weitere Informationen sind der folgenden Nachricht des Zahnärztlichen Dienstes zu entnehmen:
Sehr geehrte Eltern,
nach § 16 Absatz 1 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern und § 2 und § 5 der Verordnung über kinder- und jugendärztliche sowie -zahnärztliche Untersuchungen ist der Kinder- und Jugendzahnarzt des Gesundheitsamtes verpflichtet, alle Kinder in Kindertageseinrichtungen ab dem 2. Geburtstag sowie Schüler der Klassenstufen 1 bis 12 einmal jährlich zahnärztlich zu untersuchen.
Die in Kürze vorgesehene Untersuchung umfasst die Erhebung des Zahnstatus, die Untersuchung der Mundhöhle und die Erfassung von Gebissfehlentwicklungen. Im Bedarfsfalle erhalten Sie eine entsprechende Information über eine notwendige Behandlung bei einem Zahnarzt oder Kieferorthopäden Ihrer Wahl. Die bei der Untersuchung erhobenen Befunde unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Sie werden in anonymisierter Form auch für statistische Auswertungen genutzt. Die Ergebnisse der Auswertungen sind Grundlage für Planungen und Entscheidungen über geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Zahngesundheit unserer Kinder und Jugendlichen.
Vorsorglich weise ich darauf hin, dass die Kinder und Jugendlichen sowie die volljährigen Schüler nach § 58 Absatz 3 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern verpflichtet sind, an der Untersuchung teilzunehmen.
Die Untersuchung wird stattfinden vom: 10.03. – 14.03.25
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Manuela Schwind (Zahnärztin)