Sehr geehrte Eltern,
wie bereits bei den Ferien in den vergangenen Monaten, ist auch nach den Osterferien wieder ein Formular vorzulegen: diese Gesundheitsbestätigung.
Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 7 der 2. Schul-Corona-Verordnung. Das zweifach(!) zu unterschreibende Formular ist am ersten Tag des Schulbesuchs vor Schulbeginn in die Schule mitzubringen. Die Vorlage kann auch in digitaler Form durch die Erziehungsberechtigten oder die volljährige Schülerin / den volljährigen Schüler als Scan oder Bilddatei der Schule übermittelt werden. Das Formular gilt auch dann als „unverzüglich“ vorgelegt, wenn die Schülerin oder der Schüler das Formular an ihrem oder seinem individuell ersten Schultag vorlegt. Für Schülerinnen und Schüler, die oder für die die Erziehungsberechtigten der Pflicht zur Abgabe der Erklärung im Formular zur Gesundheitsbestätigung nicht nachkommen, gilt ein Betretungsverbot vom Schulgebäude und jedweder schulischen Anlagen.