Liebe Eltern,
in unserem Schreiben vom 02. März haben wir Sie bereits über die Organisation der wöchentlich wechselnden Phasen des Präsenzunterrichtes und des häuslichen Lernens informiert. Hierzu möchten wir in der folgenden PDF-Datei auf einige wichtige Merkmale hinweisen, die für die Durchführung dieser beiden Lernformen bedeutsam sind: Hinweisschreiben zum Wechselunterricht.
Originale Nachricht vom 02.03.2021:
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
insofern die 7-Tage Inzidenz im Landkreis Vorpommern-Rügen unter einem Wert von 50 liegt, gelten auf der Grundlage der 2. Schul-Corona-Verordnung mit Wirkung vom 8. März 2021 für den Regionalschulteil folgende schulorganisatorische Festlegungen:
In den Jahrgangsstufen 5/6 sowie 10 findet weiterhin täglicher Präsenzunterricht in Form eines Regelbetriebes unter Pandemiebedingungen statt. Es gilt hier die Präsenzpflicht.
Für die Jahrgangsstufen 7-9 wird der Unterricht als Wechselunterricht organisiert, das heißt, der Regelunterricht ist eingeschränkt. Er besteht aus aufeinander bezogenen Phasen des Präsenzunterrichts (Präsenzpflicht) in der Schule und des häuslichen Lernens. Präsenzunterricht und häusliches Lernen finden im wöchentlichen Wechsel statt. Die Einteilung der Gruppen für den Wechselunterricht liegt in der Verantwortung der Klassenleiter*innen und wird den Schüler*innen bis 04.03.2021 über itslearning bekanntgegeben.
Nach wie vor ist das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung auf dem Schulgelände, im Schulhaus und während des Unterrichts verpflichtend. Schüler*innen wird dringend empfohlen, eine medizinische Gesichtsmaske (z. B. OP-Masken gemäß EN 14683) zu verwenden.
Schüler*innen, die das erste Mal wieder am Präsenzunterricht teilnehmen, sind verpflichtet, eine Erklärung über den Gesundheitszustand und die Umstände einer möglichen Ansteckung mit SARS-CoV-2 sowie über die Einreise aus einem Risikogebiet entsprechend § 1 Absatz 1 Satz 5 der 2. SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung in der Schule abzugeben. Dazu ist das „Formular zur Gesundheitsbestätigung für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in den Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ in der jeweils gültigen Fassung zu nutzen. An den Schulen des Landes gilt ein Betretungsverbot von Schulgebäuden und jedweder schulischen Anlage für Schüler*innen, für die die Erziehungsberechtigten der Pflicht zur Abgabe der vorgenannten Erklärung nicht nachgekommen sind.
Den gesamten Wortlaut der 2. Schul-Corona-Verordnung finden Sie in dem nachfolgenden Link: 2. Schul-Corona-Verordnung
Den Vordruck für die Erklärung über den Gesundheitszustand und die Umstände einer möglichen Ansteckung finden Sie auf diesem Link: Gesundheitsbestätigung
Mit freundlichen Grüßen
U. Liebelt
Leiter Regionalschulteil
Sollten Sie keine Möglichkeit haben, das Formular auszudrucken, dann geben Sie ihrem Kind bitte einen handschriftlichen und unterschriebenen Zettel mit. Eine mögliche Formulierung wäre:
Vorname, Name der Schülerin/ des Schülers:
Geburtsdatum der Schülerin/ des Schülers:
Ich habe die auf der Schul-Homepage des Gymnasialen Schulzentrums Barth veröffentlichten Informationen für den Schulbetrieb ab dem 08.03.2021 zur Kenntnis genommen und bescheinige mit meiner Unterschrift, dass ich die Inhalte des Formulars „Formular zur Gesundheitsbestätigung für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen [...] ab dem 08. März 2021“ bestätige.
Datum/Unterschrift Erziehungsberechtigter