Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern teilte uns heute mit, dass die Präsenzpflicht an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern aufgehoben wird und vollständig in den Distanzunterricht zu wechseln ist. Eine Ausnahme bilden die Abschluss- bzw. die Vorabschlussklassen. Die Präsenz in den Klassen 1 bis 6 wird auf die Notfallbetreuung reduziert.
Ab Montag, dem 19. April 2021 gelten deshalb landesweit die Regelungen der Stufe 2 der Schul-Corona-Verordnung:
- Der Besuch von Schulen ist für Schülerinnen und Schüler grundsätzlich untersagt.
- Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 können die Notfallbetreuung der Schule besuchen. Die Schülerinnen und Schüler sind hierfür anzumelden. Der Kreis der anspruchsberechtigten Personen ist unverändert. Die Arbeitgeberbescheinigung sowie die Eigenerklärung sind am Montag, den 19.04.2021 abzugeben, spätestens aber am 20.04.2021 nachzureichen. Dafür sind die folgenden Formulare zu nutzen:
- Für alle Jahrgangsstufen wird Distanzunterricht erteilt. Ausnahmen bilden die Jahrgangsstufe 10 am RegS-Teil und die Jahrgangsstufe 11. Diese Schülerinnen und Schüler erhalten unter Aufhebung der Präsenzpflicht Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen. Der Unterricht findet nicht als Wechselunterricht statt, sondern als Regelunterricht und die teilnehmenden Schüler kommen jeden Unterrichtstag zur Schule.
- Prüfungsvorbereitungen und Konsultationen sind inzidenzunabhängig für die Schülerinnen und Schüler, die in diesem Schuljahr ihre Prüfung ablegen, durch die Schulen eigenverantwortlich zu organisieren. Die Form der Vermittlung von Lerninhalten und die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler bei anstehenden Prüfungsvorbereitungen können sowohl in Präsenz als auch digital in Distanz realisiert werden. Die Teilnahme am vorbereitenden Unterricht ist freiwillig.
Die Rückkehr zum Präsenzunterricht hat für die Landesregierung hohe Priorität. Sobald die landesweite 7-Tage-Inzidenz mindestens 7 Tage unterhalb von einem Wert von 100 liegt, sollen die Schulen als erster gesellschaftlicher Bereich geöffnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Schmidt (Schulleiter)