Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
nach der aktuellen Schul-Corona-Verordnung besteht für die ersten 14 Tage nach den Herbstferien, unabhängig von der risikogewichteten Einstufung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS), die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auf dem gesamten Schulgelände. Diese Maßnahme dient, wie bereits nach den Sommerferien, ausdrücklich dem gegenseitigen Schutz nach Wiederaufnahme des Unterrichts nach den Ferien.
Weiterhin ist eine Gesundheitsbestätigung beim Klassenleiter einzureichen. Ohne diese Bestätigung dürfen wir die Schülerinnen und Schüler nicht am Unterricht teilnehmen lassen. Gesundheitsbestätigung zur Rückkehr am 11. Oktober 2021
Die Coronatests werden weiterhin am Montag und am Mittwoch im ersten Block durchgeführt. Schülerinnen und Schüler, die bereits der Testung zu Hause zugestimmt haben, bringen am Montag eine ausgefüllte Selbsterklärung zum negativen Testergebnis mit.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Schmidt (Schulleiter)