Sehr geehrte Eltern,
bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise zu den Elternversammlungen:
Wir führen die Elternversammlungen in unseren größten Unterrichtsräumen aus. So ist es einfacher, Abstand zu halten und es sind nicht so viele Menschen gleichzeitig im Schulhaus.
Auch wenn die Maskenpflicht für den Unterrichtstag z. Zt. ausgesetzt ist, gelten für die Durchführung der Elternversammlungen die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln (1,5 m Abstand und Maskenpflicht).
Damit der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann, wird die Teilnehmerzahl auf ein Elternteil pro Schülerin oder Schüler beschränkt. Schülerinnen und Schüler selbst dürfen nicht teilnehmen.
Die Teilnahme an Veranstaltungen ist im Innenbereich nur für Personen zulässig, die ein negatives Ergebnis einer gemäß § 1a der Corona-LVO M-V durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen (PCR-Test oder Schnelltest) Selbsttests werden nicht akzeptiert! Die Bescheinigungen sind maximal 24 Stunden gültig. Von der Testpflicht ausgenommen sind: Geimpfte, Genesene und Personen, die der Teststrategie an den Schulen unterliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Schmidt (Schulleiter)