Sehr geehrte Eltern,
die Landesregierung hat in ihrer 2. Schul-Corona-Verordnung vom 15.02.2021 festgelegt, den Unterricht an öffentlichen Schulen inzidenzabhängig weiter zu öffnen. Der Landkreis Vorpommern-Rügen hat gegenwärtig eine 7-Tages-Inzidenz von unter 50. Daher gelten nach den Winterferien für die allgemein bildenden öffentlichen Schulen folgende Regelungen:
- In den Jahrgangsstufen 5 und 6 findet ab Mittwoch, 24.02.2021, täglicher Präsenzunterricht im regulären Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen statt.
- Die anderen Jahrgangsstufen verbleiben nach den Ferien zunächst im Distanzunterricht. Ab dem 8. März 2021 wird in diesen Jahrgangsstufen grundsätzlich Wechselunterricht erteilt. An den Präsenztagen gilt Präsenzpflicht.
- Für alle Abschlussklassen findet täglicher Präsenzunterricht im regulären Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen statt. Frühestens ab dem 24. Februar 2021 gilt Präsenzpflicht. Abschlussklassen sind die Jahrgangsstufe 10 im Regionalschulteil und die Jahrgangsstufe 12 im Gymnasialteil.
- Nach wie vor ist das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung auf dem Schulgelände und im Schulhaus verpflichtend. Schülerinnen und Schülern wird dringend empfohlen, eine medizinische Gesichtsmaske (z. B. OP-Masken gemäß EN 14683) zu verwenden.
Volljährige Schülerinnen und Schüler, beziehungsweise bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern deren Erziehungsberechtigte, sind verpflichtet, eine Erklärung über den Gesundheitszustand und die Umstände einer möglichen Ansteckung mit SARS-CoV-2 sowie über die Einreise aus einem Risikogebiet entsprechend § 1 Absatz 1 Satz 5 der 2. SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung in der Schule abzugeben. Dazu ist das „Formular zur Gesundheitsbestätigung für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in den Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ in der jeweils gültigen Fassung zu nutzen. An den Schulen des Landes gilt ein Betretungsverbot von Schulgebäuden und jedweder schulischen Anlage für Schülerinnen und Schüler, die oder für die die Erziehungsberechtigten der Pflicht zur Abgabe der vorgenannten Erklärung nicht nachgekommen sind.
Den gesamten Wortlaut der 2. Schul-Corona-Verordnung finden Sie in dem nachfolgenden Link: 2. Schul-Corona-Verordnung
Den Vordruck für die Erklärung über den Gesundheitszustand und die Umstände einer möglichen Ansteckung finden Sie auf diesem Link: Gesundheitsbestätigung
Sollten Sie keine Möglichkeit haben, das Formular auszudrucken, dann geben Sie ihrem Kind bitte einen handschriftlich und unterschriebenen Zettel mit. Eine mögliche Formulierung wäre:
Vorname, Name der Schülerin/ des Schülers:
Geburtsdatum der Schülerin/ des Schülers:
Ich habe die auf der Schul-Homepage des Gymnasialen Schulzentrums Barth veröffentlichten Informationen für den Schulbetrieb ab dem 22.02.2021 zur Kenntnis genommen und bescheinige mit meiner Unterschrift, dass ich die Inhalte des Formulars „Formular zur Gesundheitsbestätigung für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen [...] ab dem 17. Februar 2021“ bestätige.
Datum/Unterschrift Erziehungsberechtigter