Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
mit dem Beschluss der Landesregierung, an den Schulen des Landes einen regelmäßigen Coronatest verpflichtend einzuführen, haben alle Personen in der Schule (Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, weiteres Personal und auch Besucher) nachzuweisen, dass sie frei von einer Infektion mit dem Coronavirus sind. Andernfalls dürfen sie sich nicht in der Schule aufhalten. (Diese Verpflichtung gilt nicht für Schülerinnen und Schüler, die an Abschlussprüfungen teilnehmen.)
Der Nachweis kann erbracht werden, indem eine Selbsterklärung vorgelegt wird, in der zu lesen ist, dass ein negatives Testergebnis vorliegt, das nicht älter als 24 Stunden ist. Das Formular zur Selbsterklärung ist unter dem folgenden Link herunterzuladen: Selbsterklärung.
Schülerinnen und Schüler können sich dazu jeweils montags und mittwochs in der ersten Stunde unter Aufsicht einer Lehrkraft selbst testen und erfüllen damit die Vorgabe des Landes zur verpflichtenden Testung. Für den Selbsttest ist eine Einverständniserklärung notwendig, die der Schule vor der Teilnahme vorgelegt werden muss. Das Formular für die Einverständniserklärung finden Sie unter diesem Link: Einverständniserklärung.
Es ist ebenfalls möglich, die schulische Testung in der Häuslichkeit durchzuführen. Dafür ist die folgende Belehrung zur Kenntnis zu nehmen: Belehrung. Ebenso ist der Schule eine von den Erziehungsberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung auszuhändigen. Auf das Formular kann unter dem folgenden Link zugegriffen werden: Einverständniserklärung Häuslichkeit. Nach Übergabe der Einverständniserklärung an die Klassenleiterin oder den Klassenleiter händigt diese oder dieser zweimal wöchentlich einen Selbsttest an die Schülerin oder den Schüler aus.
Ein umfängliches Informationsschreiben zur Testpflicht an Schulen aus dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur an die Eltern finden Sie unter dem nachfolgenden Link: Informationsschreiben.
Mit freundlichen Grüßen
R. Schmidt (Schulleiter)