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Kooperative Gesamtschule – Ganztagsschule – Gesunde Schule

Information des Gesundheitsamts

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

am Regionalschulteil des Gymnasialen Schulzentrums Barth ist ein Fall des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) aufgetreten. Es ist unwahrscheinlich, dass Ihr Kind sich angesteckt hat. Trotzdem möchten wir Sie mit diesem Schreiben informieren.

Die Zeit von der möglichen Ansteckung bis zum Auftreten von Krankheitszeichen beträgt maximal 14 Tage (ab 12. April bis einschließlich 26. April 2021). Bitte beachten Sie folgende Grundregeln:

Bitte schenken Sie allen Schreiben der Anlage Ihre Aufmerksamkeit, weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite vom Landkreis Vorpommern-Rügen. Für Rückfragen an das Gesundheitsamt nutzen Sie bitte folgende Email-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Gesundheitsamt

Update: Unterricht ab dem 12.04.2021

Sehr geehrte Eltern,

hinsichtlich der Frage, ob Sie ihr Kind mit (leichten) Krankheitssymptomen noch zur Schule schicken sollten, teilen wir mit Ihnen einen aktuellen Auszug aus dem Plan für Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen für die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern (Hygieneplan für SARS-CoV-2) mit Wirkung ab 09.04.2021:

Bei Auftreten einer mit COVID-19 zu vereinbarenden Symptomatik dürfen betroffene Personen die Schule nicht betreten. Eine unverzügliche Information darüber hat an die Schulleitung zu erfolgen. Die Schulleitung hat diese Betretungsverbote durchzusetzen. Häufige Symptome bei einer COVID-19-Infektion:

  • Fieber
  • Geruchs- oder Geschmacksstörungen
  • Halsschmerzen
  • Husten
  • Schnupfen
  • Kopf- und Gliederschmerzen
  • Durchfall

Beim Auftreten dieser Symptome ist eine Abklärung durch den Kinder- oder Hausarzt durch einen PCR-Test notwendig. Das Vorgehen bei Schülerinnen und Schülern mit akuter respiratorischer Symptomatik (ARE-Symptomatik) ist der beigefügten Handlungsempfehlung zu entnehmen.


Ursprüngliche Nachricht vom 09.04.2021:

Liebe Eltern,

aus gegebenen Anlass weisen wir Sie nochmals mit folgendem Informationsschreiben auf Festlegungen an unserem Schulzentrum hin. Diese Hinweise sind besonders ab Montag, 12.04.2021, zu beachten: Elterninformation.

Auf die folgende Formulare wird in unserem Schreiben Bezug genommen:

Unterricht nach den Osterferien

Sehr geehrte Eltern,

wie bereits bei den Ferien in den vergangenen Monaten, ist auch nach den Osterferien wieder ein Formular vorzulegen: diese Gesundheitsbestätigung.

Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 7 der 2. Schul-Corona-Verordnung. Das zweifach(!) zu unterschreibende Formular ist am ersten Tag des Schulbesuchs vor Schulbeginn in die Schule mitzubringen. Die Vorlage kann auch in digitaler Form durch die Erziehungsberechtigten oder die volljährige Schülerin / den volljährigen Schüler als Scan oder Bilddatei der Schule übermittelt werden. Das Formular gilt auch dann als „unverzüglich“ vorgelegt, wenn die Schülerin oder der Schüler das Formular an ihrem oder seinem individuell ersten Schultag vorlegt. Für Schülerinnen und Schüler, die oder für die die Erziehungsberechtigten der Pflicht zur Abgabe der Erklärung im Formular zur Gesundheitsbestätigung nicht nachkommen, gilt ein Betretungsverbot vom Schulgebäude und jedweder schulischen Anlagen.

Unterricht ab dem 08.04.2021 [Gym]

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

auf Grundlage der 1. Verordnung zur Änderung der 2. Schul-Corona-Verordnung vom 12.03.2021 empfiehlt das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur aufgrund von Vorteilen aus epidemiologischer Sicht für die Zeit nach Ostern eine Unterrichtsorganisation mit wöchentlichem Wechsel der Gruppen. Dieser Empfehlung wird das Schulzentrum folgen. Mehr Details können diesem Schreiben entnommen werden.

Übungen zur Kurswahl [Gym]

Liebe Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10,

mit dem folgenden Link könnt ihr eure Kurswahl für die Klassenstufe 11 ausprobieren. Zum Ausprobieren klickt ihr einfach auf den folgenden Link: Programm zur Kurswahl (Training)

Hinweise:

Beachtet unbedingt im Programm die Hinweise in der unteren rechten Hälfte. Das Fach Informatik kann nicht angeboten werden. Außerdem werden die Fächer BO-Berufsorientierung und Wirtschaft nur in Klasse 11 angeboten. Alle anderen Unterrichtsfächer werden durchgängig belegt. Der Projektfachunterricht kann, muss aber nicht belegt werden. Entscheidend ist die Gesamtzahl von 70 Unterrichtsstunden in beiden Jahrgangsstufen zusammen. Zum Erreichen der Gesamtstundenzahl kann Projektfachunterricht auch nur in Klasse 11 oder 12 belegt werden.

Bedarfsanzeige für digitale Endgeräte

Sehr geehrte Eltern,

wir möchten Sie auf die Möglichkeit hinweisen, die Anerkennung eines Mehrbedarfs für Leistungsberechtigte zu beantragen. Im Regelfall stehen bis zu 350 Euro pro Kind für Geräte wie Laptop, Tablet und Zubehör zur Verfügung. Diesbezügliche Anträge können durch die Betroffenen rückwirkend ab dem 01. Januar 2021 gestellt werden. Hierfür ist eine Bedarfsanzeige seitens der Erziehungsberechtigten bzw. eine Bedarfsbestätigung seitens der Schule nötig. Genauere Informationen können Sie dem folgenden Schreiben entnehmen: Elternbrief des Schulleiters.

Bedarfsanzeige - Mehrbedarf für unabweisbare digitale Endgeräte: Antragsformular (pdf) & Antragsformular (docx)

Freiwillige Selbsttestung an den Schulen MVs

Sehr geehrte Eltern,

die Öffnungsschritte der Schulen des Landes MV und unseres Schulzentrums werden in absehbarer Zeit mit zusätzlichem Schutz durch den Einsatz von Selbsttests begleitet. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur informiert in folgendem Hinweisschreiben über das allgemeine Vorgehen an den Schulen Mecklenburg-Vorpommerns: Elternbrief des Ministeriums.

Die benötigte Einverständniserklärung für die Selbsttests finden Sie hier: Einverständniserklärung.