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Kooperative Gesamtschule – Ganztagsschule – Gesunde Schule

Neue Busfahrkarten

Liebe FahrschülerInnen, liebe Eltern,

wer auch im nächsten Schuljahr 2021/2022 für den Schulweg die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen möchte, muss einen neuen Fahrausweis beantragen. Das benötigte Formular kann im Sekretariat abgeholt werden oder steht hier zum Download bereit: Antrag.

Dieses Formular ist leserlich und vollständig ausgefüllt bis spätestens Freitag, 05.03.2021, im Sekretariat einzureichen: per E-Mail (nur Reg-Teil), per Postweg oder durch persönliche Abgabe. Am Gymnasialteil kann das Formular auch bis zum 12.03.21 eingereicht werden.

Hinweis zum Passfoto: Eigentlich ist alle zwei Jahre ein möglichst aktuelles Passfoto einzureichen. Aufgrund der aktuellen Lockdown-Situation kann jedoch auf ein Passbild verzichtet werden. Der Landkreis wird dann das aus dem Vorjahr verwendete Bild erneut nutzen.

Unterricht ab dem 22.02.2021

Sehr geehrte Eltern,

die Landesregierung hat in ihrer 2. Schul-Corona-Verordnung vom 15.02.2021 festgelegt, den Unterricht an öffentlichen Schulen inzidenzabhängig weiter zu öffnen. Der Landkreis Vorpommern-Rügen hat gegenwärtig eine 7-Tages-Inzidenz von unter 50. Daher gelten nach den Winterferien für die allgemein bildenden öffentlichen Schulen folgende Regelungen:

  • In den Jahrgangsstufen 5 und 6 findet ab Mittwoch, 24.02.2021, täglicher Präsenzunterricht im regulären Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen statt.
  • Die anderen Jahrgangsstufen verbleiben nach den Ferien zunächst im Distanzunterricht. Ab dem 8. März 2021 wird in diesen Jahrgangsstufen grundsätzlich Wechselunterricht erteilt. An den Präsenztagen gilt Präsenzpflicht.
  • Für alle Abschlussklassen findet täglicher Präsenzunterricht im regulären Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen statt. Frühestens ab dem 24. Februar 2021 gilt Präsenzpflicht. Abschlussklassen sind die Jahrgangsstufe 10 im Regionalschulteil und die Jahrgangsstufe 12 im Gymnasialteil.
  • Nach wie vor ist das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung auf dem Schulgelände und im Schulhaus verpflichtend. Schülerinnen und Schülern wird dringend empfohlen, eine medizinische Gesichtsmaske (z. B. OP-Masken gemäß EN 14683) zu verwenden.

Volljährige Schülerinnen und Schüler, beziehungsweise bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern deren Erziehungsberechtigte, sind verpflichtet, eine Erklärung über den Gesundheitszustand und die Umstände einer möglichen Ansteckung mit SARS-CoV-2 sowie über die Einreise aus einem Risikogebiet entsprechend § 1 Absatz 1 Satz 5 der 2. SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung in der Schule abzugeben. Dazu ist das „Formular zur Gesundheitsbestätigung für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in den Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ in der jeweils gültigen Fassung zu nutzen. An den Schulen des Landes gilt ein Betretungsverbot von Schulgebäuden und jedweder schulischen Anlage für Schülerinnen und Schüler, die oder für die die  Erziehungsberechtigten der Pflicht zur Abgabe der vorgenannten Erklärung nicht nachgekommen sind.

Den gesamten Wortlaut der 2. Schul-Corona-Verordnung finden Sie in dem nachfolgenden Link: 2. Schul-Corona-Verordnung

Den Vordruck für die Erklärung über den Gesundheitszustand und die Umstände einer möglichen Ansteckung finden Sie auf diesem Link: Gesundheitsbestätigung


Sollten Sie keine Möglichkeit haben, das Formular auszudrucken, dann geben Sie ihrem Kind bitte einen handschriftlich und unterschriebenen Zettel mit. Eine mögliche Formulierung wäre:

 

Vorname, Name der Schülerin/ des Schülers:

Geburtsdatum der Schülerin/ des Schülers:

Ich habe die auf der Schul-Homepage des Gymnasialen Schulzentrums Barth veröffentlichten Informationen für den Schulbetrieb ab dem 22.02.2021 zur Kenntnis genommen und bescheinige mit meiner Unterschrift, dass ich die Inhalte des Formulars „Formular zur Gesundheitsbestätigung für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen [...] ab dem 17. Februar 2021“ bestätige.

 

Datum/Unterschrift Erziehungsberechtigter

Die Detektivakademie [JGS 5/6]

Liebe Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6,

unsere Schulsozialarbeiterin Frau Damm veranstaltet in den Ferien eine Detektivakademie. Lasst euch überraschen von spannenden Aufgaben und kleinen Experimenten. Melde dich bis zum 08.02.2021 über itslearning (Nachricht an Herrn Gelzenleuchter) oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder per Telefon 0174/5409020 (von 8-15 Uhr) bei der Akademie an. Alle weiteren Informationen erhaltet ihr in diesem Flyer und hier auf unserer Schulhomepage:

Detektivakademie

  • 08.02.-12.02.2021 für alle interessierten Schüler der 5. Klassen
  • 15.02.- 19.02.2021 für alle interessierten Schüler der 6. Klassen

Hier ein paar wichtige Hinweise/Spuren für dich:

Über unsere Schulhomepage im Vertretungsplan erhältst du täglich von Mo bis Fr spannende Aufgaben von mir zu den Bereichen „Mysteriöses & Brain“, „Fitness & Gesundheit“, „Kreatives“, „Experimente“ und „Datensicherung“.

Einige Aufgaben davon sind dann Pflichtaufgaben, um das Detektivakademiezertifikat sowie eine Überraschung am Ende der Woche zu erhalten und die anderen dienen zur Anregung und zum Weiterarbeiten.

Alle weiteren Infos bekommst du dann hier zum Ferienwochenstart.

Es freut sich auf dich im Detektivdigitalhauptbüro Frau Damm (Schulsozialarbeit Barth).

Erhalt des Halbjahreszeugnisses

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

sicher haben Sie schon aus den Nachrichten erfahren, dass die Halbjahreszeugnisse in diesem Jahr per Post zugestellt werden.

Das Aushändigen der Zeugnisse im Original erfolgt, sobald die Schülerinnen und Schüler wieder im Unterricht präsent sind. Sollte das Halbjahreszeugnis im Original für Bewerbungen benötigt werden, ist für die Abholung des Originals ab Montag (08.02.21) ein Termin mit dem Sekretariat telefonisch zu vereinbaren.

Schülerinnen und Schüler bringen die Kopie des Zeugnisses mit, sobald sie wieder im Präsenzunterricht sind, und erhalten dann das Original ausgehändigt.

Der Versand der Zeugnisse erfolgt in den Winterferien.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Schmidt
Schulleiter

Hinweise zum Unterricht ab dem 01.02.2021

Sehr geehrte Eltern,

die Landesregierung hat beschlossen, den Unterricht so zu gestalten, dass das Infektionsrisiko so gering wie möglich gehalten wird. Für das gesamte Gymnasiale Schulzentrum gelten ab dem 01.02.2021 die Maßnahmen dieses Hinweisschreibens. Weiterhin möchten wir an dieser Stelle, auf einzuhaltende Festlegungen des Präsenzunterrichts hinweisen.

Die entsprechenden Formulare ab Montag, den 01.02.2021, finden Sie hier:


Sollten Sie keine Möglichkeit haben, die zwei Formulare auszudrucken, dann geben Sie ihrem Kind bitte einen handschriftlich und unterschriebenen Zettel mit. Eine mögliche Formulierung wäre:

 

Vorname, Name der Schülerin/ des Schülers:

Geburtsdatum der Schülerin/ des Schülers:

Ich habe die auf der Schul-Homepage des Gymnasialen Schulzentrums Barth veröffentlichten Formulare für den Schulbetrieb ab dem 01.02.2021 zur Kenntnis genommen und bestätige mit meiner Unterschrift,

1) dass ich die Inhalte der beiden Formulare bestätige. („Formular zur Selbsterklärung zur Teilnahme an der Begleitung in der Schule“ und „Formular zur Gesundheitsbestätigung für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“)

2) dass keine andere Möglichkeit der Betreuung für mein Kind besteht.

 

Datum/Unterschrift Erziehungsberechtigter

Elterninformation zum begleiteten Lernen der JGS 5/6

Sehr geehrte Eltern,

Schüler*innen der JGS 5/6 haben die Möglichkeit des begleiteten Lernens an unserer Schule. Diese Möglichkeit steht ausschließlich den Schüler*innen offen, die aufgrund dienstlicher/betrieblicher Notwendigkeiten oder familiärer und sonstiger Gründe nicht zu Hause die Aufgaben im Distanzlernen bearbeiten können. Alle Lehrkräfte Ihres Kindes stellen diese Aufgaben zur Bearbeitung bereit – entweder über die Lernplattform itslearning, für die Ihr Kind extra einen eigenen Zugang erhalten hat oder durch Kopien der Arbeitsblätter.

Sie selbst wurden hierzu mit der „Selbsterklärung zur Teilnahme an der Begleitung in der Schule im Rahmen des Aussetzens der Präsenzpflicht ab dem 11. Januar 2021“ informiert und über die Bedingungen zur Aufnahme in der Schule für die Zeit des Aussetzens der Präsenzpflicht belehrt. Die Teilnahme am begleiteten Lernen in der Schule ist hierbei ausdrücklich als Ausnahme definiert, um einen größtmöglichen Schutz der Gesundheit sowohl von Schüler*innen als auch unseren Lehrkräften zu gewährleisten. Die aktuelle Entwicklung der Infektions- und Todeszahlen im Zusammenhang mit Covid-19 gibt uns nochmals berechtigten Anlass, Sie darauf hinzuweisen, dass Ihr Kind nur dann bei uns betreut werden sollte, wenn das Distanzlernen von zu Hause aus objektiv vorliegenden Gründen nicht möglich ist.

Bitte prüfen Sie daher noch einmal selbstkritisch, ob die Teilnahme Ihres Kindes am begleiteten Lernen in der Schule zwingend erforderlich ist oder es alternative Möglichkeiten im Distanzlernen gibt.

Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für Ihre Gesundheit

Dr. Matthias Schöpa

(stellv. Schulleiter)

 

Quelle: Elterninformation