Elterninformation
Sehr geehrte Eltern,
am Regionalschulteil wurde im Rahmen der wöchentlich durchgeführten Testungen bei Schüler*innen eine COVID-19-Infektion festgestellt. Das Risiko einer Übertragung auf andere Kinder ist als sehr gering einzuschätzen, gleichwohl nicht völlig ausgeschlossen.
Bitte schenken Sie deshalb diesem Schreiben und den zwei beiliegenden Anlagen, die wir heute vom Gesundheitsamt erhalten haben, Ihre Aufmerksamkeit.
Nach Information des Gesundheitsamtes zeigt sich eine äußerst geringe Übertragungsrate bei Kindern in Kita und Schule. Es wird darauf hingewiesen, dass in der Vergangenheit meist alle in der Klasse oder definierten Gruppe befindlichen Kinder bei festgestellten Infektionsfällen in Quarantäne genommen wurden. Die Folgen einer sich wiederholenden Unterbrechung des Schulunterrichtes oder auch der Betreuung Ihres Kindes durch angeordnete Quarantäne sind nach Auffassung des Gesundheitsamtes und der aktuellen Datenlage schwerwiegender als das geringe Risiko einer COVID-19-Infektion.
Die zweimal wöchentlich durchgeführten Testungen ermöglichen es, Infektionsfälle zeitnah festzustellen und ein mögliches positives Testergebnis umgehend mit einem PCR-Test abzugleichen. Nur so können wir rasch und konsequent Maßnahmen ergreifen, um das Ansteckungsrisiko für alle Beteiligten zu verringern. Bitte bedenken Sie, dass zu diesen Beteiligten nicht nur die Kinder und Jugendlichen selbst, sondern auch die Familienangehörigen im privaten und unsere Lehrkräfte im schulischen Umfeld gehören. Gerade in diesem Bereich liegt uns die Gesundheit unserer Lehrkräfte und ihrer Angehörigen am Herzen.
In den beigefügten Anlagen „Covid-19: Bin ich betroffen und was ist zu tun?“ und „Virusinfektionen – Hygiene schützt!“ finden Sie weitere wichtige Informationen zur Thematik.
Wir wünschen Ihnen alles Gute und Gesundheit und danken Ihnen für Ihr Verständnis hinsichtlich der getroffenen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen an unserer Schule.
Mit freundlichen Grüßen
U. Liebelt (Leiter Regionalschulteil)
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
nach der aktuellen Schul-Corona-Verordnung besteht für die ersten 14 Tage nach den Herbstferien, unabhängig von der risikogewichteten Einstufung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS), die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auf dem gesamten Schulgelände. Diese Maßnahme dient, wie bereits nach den Sommerferien, ausdrücklich dem gegenseitigen Schutz nach Wiederaufnahme des Unterrichts nach den Ferien.
Weiterhin ist eine Gesundheitsbestätigung beim Klassenleiter einzureichen. Ohne diese Bestätigung dürfen wir die Schülerinnen und Schüler nicht am Unterricht teilnehmen lassen. Gesundheitsbestätigung zur Rückkehr am 11. Oktober 2021
Die Coronatests werden weiterhin am Montag und am Mittwoch im ersten Block durchgeführt. Schülerinnen und Schüler, die bereits der Testung zu Hause zugestimmt haben, bringen am Montag eine ausgefüllte Selbsterklärung zum negativen Testergebnis mit.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Schmidt (Schulleiter)
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
das Gesundheitsamt teilte uns mit, dass der nächste Impftermin für eine Impfung gegen das Coronavirus am 07.09.2021, 10:30 Uhr stattfindet. Der Impftermin ist gedacht für
- diejenigen, die sich am 17.08.21 erstmals haben impfen lassen
- 12-15-Jährige, die eine Erstimpfung wünschen
- Impfinteressierte Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren
Folgendes ist zu beachten:
Impfinteressierte melden sich bitte unabhängig von einer vorangegangenen schriftlichen Impf-Interessenbekundung oder einer Erstimpfung ausnahmslos per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! unter Nennung des Namens, Vornamens und der Klasse an. Die letzte Meldung wird am Montag, 06.09.21, 10:00 Uhr entgegengenommen. Ohne diese Anmeldung ist eine Impfung nicht möglich.
Die Gruppe der 12-15-Jährigen kann nicht ohne persönliche Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten geimpft werden, der am Aufklärungsgespräch teilnehmen muss. Ist dies zum genannten Termin nicht möglich, empfiehlt das Gesundheitsamt, die Erstimpfung am folgenden Sonnabend im Impfzentrum Stralsund (Familienimpftag) vornehmen zu lassen.
Übersicht
1. Termin: 07.09.2021, 10:30 Uhr
2. Adresse: Uhlenflucht 5, 18356 Barth, Raum 105G und 111G
3. Ein Anamnesebogen und eine Einwilligungserklärung können hier als PDF-Dokument heruntergeladen werden. Sie sind vollständig ausgefüllt dem Impfarzt vorzulegen.
4. Bitte den Personalausweis sowie den Impfausweis mitbringen!
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Schmidt (Schulleiter)
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
ab dem 01. September 2021 ist es für alle Schülerinnen und Schüler des Landes Mecklenburg-Vorpommern erneut möglich, zusätzliche außerschulische Lern- und Förderangebote in Anspruch zu nehmen, um auftretende Lücken im Lernstoff zu schließen oder das Gelernte zu festigen. Es gelten dabei die folgenden Rahmenbedingungen:
- befristet bis zum Ende des der Sommerferien 2022
- freiwillig bis zu 30 Förderstunden à 45 Minuten je Schülerin/Schüler
- durch das Land mit bis zu 18,75 EUR Förderstundensatz je Schülerin/Schüler finanziert
- sowohl in der Schulzeit (zusätzlich zum Unterricht) als auch in der Ferienzeit
- in Präsenz oder onlinebasiert
Interessierte Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern entnehmen weitere Informationen zur Nutzung des Angebots dem Schreiben der Ministerin.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Schmidt (Schulleiter)
Elterninformation
Sehr geehrte Eltern,
am Regionalschulteil wurde im Rahmen der wöchentlich durchgeführten Testungen bei Schüler*innen eine COVID-19-Infektion festgestellt. Das Risiko einer Übertragung auf andere Kinder ist als sehr gering einzuschätzen, gleichwohl nicht völlig ausgeschlossen.
Bitte schenken Sie deshalb diesem Schreiben und den zwei beiliegenden Anlagen, die wir heute vom Gesundheitsamt erhalten haben, Ihre Aufmerksamkeit.
Nach Information des Gesundheitsamtes zeigt sich eine äußerst geringe Übertragungsrate bei Kindern in Kita und Schule. Es wird darauf hingewiesen, dass in der Vergangenheit meist alle in der Klasse oder definierten Gruppe befindlichen Kinder bei festgestellten Infektionsfällen in Quarantäne genommen wurden. Die Folgen einer sich wiederholenden Unterbrechung des Schulunterrichtes oder auch der Betreuung Ihres Kindes durch angeordnete Quarantäne sind nach Auffassung des Gesundheitsamtes und der aktuellen Datenlage schwerwiegender als das geringe Risiko einer COVID-19-Infektion.
Die zweimal wöchentlich durchgeführten Testungen ermöglichen es, Infektionsfälle zeitnah festzustellen und ein mögliches positives Testergebnis umgehend mit einem PCR-Test abzugleichen. Nur so können wir rasch und konsequent Maßnahmen ergreifen, um das Ansteckungsrisiko für alle Beteiligten zu verringern. Bitte bedenken Sie, dass zu diesen Beteiligten nicht nur die Kinder und Jugendlichen selbst, sondern auch die Familienangehörigen im privaten und unsere Lehrkräfte im schulischen Umfeld gehören. Gerade in diesem Bereich liegt uns die Gesundheit unserer Lehrkräfte und ihrer Angehörigen am Herzen.
In den beigefügten Anlagen „Covid-19: Bin ich betroffen und was ist zu tun?“ und „Virusinfektionen – Hygiene schützt!“ finden Sie weitere wichtige Informationen zur Thematik.
Wir wünschen Ihnen alles Gute und Gesundheit und danken Ihnen für Ihr Verständnis hinsichtlich der getroffenen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen an unserer Schule.
Mit freundlichen Grüßen
U. Liebelt (Leiter Regionalschulteil)
Sehr geehrte Eltern,
bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise zu den Elternversammlungen:
Wir führen die Elternversammlungen in unseren größten Unterrichtsräumen aus. So ist es einfacher, Abstand zu halten und es sind nicht so viele Menschen gleichzeitig im Schulhaus.
Auch wenn die Maskenpflicht für den Unterrichtstag z. Zt. ausgesetzt ist, gelten für die Durchführung der Elternversammlungen die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln (1,5 m Abstand und Maskenpflicht).
Damit der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann, wird die Teilnehmerzahl auf ein Elternteil pro Schülerin oder Schüler beschränkt. Schülerinnen und Schüler selbst dürfen nicht teilnehmen.
Die Teilnahme an Veranstaltungen ist im Innenbereich nur für Personen zulässig, die ein negatives Ergebnis einer gemäß § 1a der Corona-LVO M-V durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen (PCR-Test oder Schnelltest) Selbsttests werden nicht akzeptiert! Die Bescheinigungen sind maximal 24 Stunden gültig. Von der Testpflicht ausgenommen sind: Geimpfte, Genesene und Personen, die der Teststrategie an den Schulen unterliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Schmidt (Schulleiter)
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
das Bildungsministerium teilte uns mit, dass weitere Anmeldungen von impfinteressierten Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren entgegengenommen werden. Sofern Sie Interesse an einer Impfung gegen Covid19 mit dem Impfstoff COMIRNATY von BioNTech/Pfizer haben, bitte ich um Kenntnisnahme der nachfolgenden Informationen und um Rückgabe des Meldebogens bis zum 16.08.2021.
Ausführliche Informationen finden Sie hier zum Download.
Informationsschreiben für Schülerinnen und Schüler
Informationsschreiben für Erziehungsberechtigte
Informationsflyer vom Robert Koch-Institut
Meldebogen für Erziehungsberechtigte bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Schmidt (Schulleiter)