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Kooperative Gesamtschule – Ganztagsschule – Gesunde Schule

Mündliche Abiturprüfungen: Präsenzunterricht entfällt am Gymnasialteil

Lieber Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,

die schriftlichen zentralen Abiturprüfungen wurden in diesem Jahr, aufgrund der pandemiebedingten Schulschließung, um zwei bis drei Wochen nach hinten verschoben. Dadurch erhielten einerseits die Abiturienten zusätzliche Zeit für ihre Vorbereitungen, andererseits verkleinerte sich das Zeitfenster für die Durchführung der mündlichen Prüfungen, die wir bis zum 07.06.2021 abschließen müssen. Zusätzlich erhöhte sich durch eine neue Abiturprüfungsverordnung in diesem Jahr erstmalig die Anzahl der durchzuführenden mündlichen Abiturprüfungen. Die Durchführung der mündlichen Prüfungen kann daher nicht mehr bei gleichzeitig laufendem Unterrichtsbetrieb durchgeführt werden.

Der Unterricht für die Jahrgangsstufen 7-11 am Gymnasialteil muss daher an folgenden Tagen entfallen:

Freitag, 04.06.2021

Montag, 07.06.2021

Die Schülerinnen und Schüler erhalten Hausaufgaben von ihren Lehrerinnen und Lehrern.

 

Mit freundlichen Grüßen

R. Schmidt (Schulleiter)

Regelunterricht für alle(!) Klassen ab dem 26.05.21

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,

nach den Pfingstferien kehren wir endlich zum ganz normalen Regelunterricht für alle Schülerinnen und Schüler zurück. Das Bildungsministerium teilte hierzu folgende Regelungen mit, die zu beachten sind:

Sofern in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz (gemäß der Erhebung des Robert-Koch-Instituts vom 20. Mai 2021) unter der Marke von 50 liegt, starten die allgemeinbildenden Schulen in allen Schularten und in allen Jahrgangsstufen ab dem 26. Mai 2021 ihren Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. Die beruflichen Schulen beginnen damit bereits ab dem 25. Mai 2021. Damit gilt täglicher Präsenzunterricht für die folgenden Landkreise: Ludwigslust-Parchim, Vorpommern-Rügen, Nordwestmecklenburg und die kreisfreien Städte Schwerin und Rostock.

Eine Erleichterung für alle ist, dass am ersten Unterrichtstag nach den Pfingstferien keine Gesundheitsbescheinigung durch die Schülerinnen und Schüler mehr vorgelegt werden muss. Dies ist aufgrund der umfangreichen Teststrategie möglich. Umso wichtiger ist es, dass am ersten Unterrichtstag verpflichtend getestet wird.

Selbstverständlich gilt weiterhin die Maskenpflicht. Personen mit einer mit COVID-19 zu vereinbarenden Symptomatik dürfen weiterhin die Schule nicht betreten. 

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Schmidt (Schulleiter)

Regelunterricht für die Jahrgangsstufe 11 ab Mittwoch, 19.05.2021

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 11,

für die Rückkehr der Jahrgangsstufe 11 in den Regelunterricht waren unter anderem die Voraussetzungen für die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m in allen Kursen zu prüfen. Im Ergebnis kann der Unterricht in den meisten Kursen aufgrund der geringen Kursstärken wie gewohnt durchgeführt werden. Ist die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m nicht sichergestellt (dies ist in der Regel bei Kursen mit mehr als 16 Schülerinnen und Schülern der Fall), müssen diese Kurse auf zwei Räume verteilt werden und die Kursgruppen arbeiten jeweils abwechselnd mit und ohne Anwesenheit einer Lehrkraft. Alternativ können für große Kurse größere Unterrichtsräume geplant werden.

Auf diese Weise findet der Unterricht für die Jahrgangsstufe 11 ab Mittwoch, 19.05.2021 wie gewohnt statt. Auf die strikte Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln sowie der Maskenpflicht auf dem Schulgelände wird hingewiesen, ebenso auf die Verpflichtung zum sichtbaren Tragen der farbigen Schlüsselbänder.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Schmidt (Schulleiter)

Durchführung des Unterrichts an der KGS Barth ab dem 17.05.2021

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

das Bildungsministerium hat für den 17.05.2021 einen Neustart des Schulbetriebes beschlossen. Darin gelten für Gebiete mit Inzidenzen von 100 oder weniger u. a. folgende Regelungen:

In allen Jahrgangsstufen gilt für alle Schülerinnen und Schüler Präsenzpflicht. In den Jahrgangsstufen 5 und 6 wird Regelunterricht mit täglichem Schulbetrieb für alle Schüler durchgeführt. Für die Jahrgangsstufen 7-11 wird der Wechselunterricht im wöchentlichen Wechsel von Präsenzunterricht und häuslichem Lernen organisiert. Es kommt das nachfolgende Wochenschema zur Anwendung. Die bestehende Einteilung der Schüler in eine der Gruppen A oder B wird nicht verändert.

Wochenschema für den Präsenzunterricht mit wöchentlichem Gruppenwechsel ab dem 17.05.2021

Woche von bis  Gruppe A Gruppe B
13.05.2021 14.05.2021 Christi Himmelfahrt + Feiertag
17.05.2021 20.05.2021 Häusliches Lernen Präsenzunterricht
21.05.2021 25.05.2021 Pfingstferien
26.05.2021 28.05.2021 Präsenzunterricht Häusliches Lernen
31.05.2021 04.06.2021 Häusliches Lernen Präsenzunterricht
07.06.2021 11.06.2021 Präsenzunterricht Häusliches Lernen
14.06.2021 18.06.2021 Häusliches Lernen Präsenzunterricht
21.06.2021 31.07.2021 Sommerferien

 

Der Sportunterricht kann kontaktlos im Freien stattfinden. Jahrgangsübergreifender Unterricht findet nicht statt.

Nach wie vor ist das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung (MNB) auf dem Schulgelände, im Schulhaus und während des Unterrichts verpflichtend. Schüler*innen wird dringend empfohlen, eine medizinische Gesichtsmaske (z. B. OP-Masken gemäß EN 14683) zu verwenden. Beim Aufenthalt in den definierten Bereichen des Schulhofes kann unter Wahrung des Mindestabstandes von 1,5 Metern die MNB abgenommen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen 

Rainer Schmidt (Schulleiter)

Lern- und Förderangebote bei außerschulischen Anbietern

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, 

ab dem 10. Mai 2021 ist es für alle Schülerinnen und Schüler des Landes Mecklenburg-Vorpommern möglich, zusätzliche außerschulische Lern- und Förderangebote in Anspruch zu nehmen, um auftretende Lücken im Lernstoff zu schließen oder das Gelernte zu festigen. Es gelten dabei die folgenden Rahmenbedingungen:

  • befristet bis zum 30. Juli 2021
  • freiwillig bis zu 30 Förderstunden à 45 Minuten je Schülerin/Schüler
  • durch das Land mit bis zu 12,50 EUR Förderstundensatz je Schülerin/Schüler finanziert
  • sowohl in der Schulzeit (zusätzlich zum Unterricht) als auch in der Ferienzeit

Interessierte Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern entnehmen weitere Informationen zur Nutzung des Angebots dem Schreiben der Ministerin.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Schmidt (Schulleiter)

Update: Testpflicht am Schulzentrum

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

mit dem Beschluss der Landesregierung, an den Schulen des Landes einen regelmäßigen Coronatest verpflichtend einzuführen, haben alle Personen in der Schule (Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, weiteres Personal und auch Besucher) nachzuweisen, dass sie frei von einer Infektion mit dem Coronavirus sind. Andernfalls dürfen sie sich nicht in der Schule aufhalten. (Diese Verpflichtung gilt nicht für Schülerinnen und Schüler, die an Abschlussprüfungen teilnehmen.)

Der Nachweis kann erbracht werden, indem eine Selbsterklärung vorgelegt wird, in der zu lesen ist, dass ein negatives Testergebnis vorliegt, das nicht älter als 24 Stunden ist. Das Formular zur Selbsterklärung ist unter dem folgenden Link herunterzuladen: Selbsterklärung.

Schülerinnen und Schüler können sich dazu jeweils montags und mittwochs in der ersten Stunde unter Aufsicht einer Lehrkraft selbst testen und erfüllen damit die Vorgabe des Landes zur verpflichtenden Testung. Für den Selbsttest ist eine Einverständniserklärung notwendig, die der Schule vor der Teilnahme vorgelegt werden muss. Das Formular für die Einverständniserklärung finden Sie unter diesem Link: Einverständniserklärung.

Es ist ebenfalls möglich, die schulische Testung in der Häuslichkeit durchzuführen. Dafür ist die folgende Belehrung zur Kenntnis zu nehmen: Belehrung. Ebenso ist der Schule eine von den Erziehungsberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung auszuhändigen. Auf das Formular kann unter dem folgenden Link zugegriffen werden: Einverständniserklärung Häuslichkeit. Nach Übergabe der Einverständniserklärung an die Klassenleiterin oder den Klassenleiter händigt diese oder dieser zweimal wöchentlich einen Selbsttest an die Schülerin oder den Schüler aus.

Ein umfängliches Informationsschreiben zur Testpflicht an Schulen aus dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur an die Eltern finden Sie unter dem nachfolgenden Link: Informationsschreiben.

Mit freundlichen Grüßen

R. Schmidt (Schulleiter)

Schulsozialarbeit während Schulschließung - Beratungsangebot

Liebe Schülerinnen, liebe Schüler und liebe Eltern,

die derzeitige Situation bringt viele Herausforderungen, durch die Schulschließung verlagert sich das Leben aufs häusliche Umfeld. Die Schüler*innen müssen sich wieder neu strukturieren und organisieren, um ihre Aufgaben erledigen zu können. Diese Ausnahmesituation kann Krisen und Sorgen mit sich bringen.

Ich möchte euch und Ihnen auf diesem Wege noch einmal mitteilen, dass eine vertrauliche Beratung auch weiterhin möglich ist. Ich bin von Montag bis Freitag von 08:00 - 16:00 Uhr unter meiner E-Mailadresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, über itslearning oder unter der Telefonnummer 01745409020 zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Rita Damm (Schulsozialarbeiterin Gymnasiales Schulzentrum Barth)

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