Sehr geehrte Eltern,
hinsichtlich der Frage, ob Sie ihr Kind mit (leichten) Krankheitssymptomen noch zur Schule schicken sollten, teilen wir mit Ihnen einen aktuellen Auszug aus dem Plan für Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen für die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern (Hygieneplan für SARS-CoV-2) mit Wirkung ab 09.04.2021:
Bei Auftreten einer mit COVID-19 zu vereinbarenden Symptomatik dürfen betroffene Personen die Schule nicht betreten. Eine unverzügliche Information darüber hat an die Schulleitung zu erfolgen. Die Schulleitung hat diese Betretungsverbote durchzusetzen. Häufige Symptome bei einer COVID-19-Infektion:
- Fieber
- Geruchs- oder Geschmacksstörungen
- Halsschmerzen
- Husten
- Schnupfen
- Kopf- und Gliederschmerzen
- Durchfall
Beim Auftreten dieser Symptome ist eine Abklärung durch den Kinder- oder Hausarzt durch einen PCR-Test notwendig. Das Vorgehen bei Schülerinnen und Schülern mit akuter respiratorischer Symptomatik (ARE-Symptomatik) ist der beigefügten Handlungsempfehlung zu entnehmen.
Ursprüngliche Nachricht vom 09.04.2021:
Liebe Eltern,
aus gegebenen Anlass weisen wir Sie nochmals mit folgendem Informationsschreiben auf Festlegungen an unserem Schulzentrum hin. Diese Hinweise sind besonders ab Montag, 12.04.2021, zu beachten: Elterninformation.
Auf die folgende Formulare wird in unserem Schreiben Bezug genommen:
Sehr geehrte Eltern,
wie bereits bei den Ferien in den vergangenen Monaten, ist auch nach den Osterferien wieder ein Formular vorzulegen: diese Gesundheitsbestätigung.
Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 7 der 2. Schul-Corona-Verordnung. Das zweifach(!) zu unterschreibende Formular ist am ersten Tag des Schulbesuchs vor Schulbeginn in die Schule mitzubringen. Die Vorlage kann auch in digitaler Form durch die Erziehungsberechtigten oder die volljährige Schülerin / den volljährigen Schüler als Scan oder Bilddatei der Schule übermittelt werden. Das Formular gilt auch dann als „unverzüglich“ vorgelegt, wenn die Schülerin oder der Schüler das Formular an ihrem oder seinem individuell ersten Schultag vorlegt. Für Schülerinnen und Schüler, die oder für die die Erziehungsberechtigten der Pflicht zur Abgabe der Erklärung im Formular zur Gesundheitsbestätigung nicht nachkommen, gilt ein Betretungsverbot vom Schulgebäude und jedweder schulischen Anlagen.
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
auf Grundlage der 1. Verordnung zur Änderung der 2. Schul-Corona-Verordnung vom 12.03.2021 empfiehlt das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur aufgrund von Vorteilen aus epidemiologischer Sicht für die Zeit nach Ostern eine Unterrichtsorganisation mit wöchentlichem Wechsel der Gruppen. Dieser Empfehlung wird das Schulzentrum folgen. Mehr Details können diesem Schreiben entnommen werden.
Liebe Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10,
mit dem folgenden Link könnt ihr eure Kurswahl für die Klassenstufe 11 ausprobieren. Zum Ausprobieren klickt ihr einfach auf den folgenden Link: Programm zur Kurswahl (Training)
Hinweise:
Beachtet unbedingt im Programm die Hinweise in der unteren rechten Hälfte. Das Fach Informatik kann nicht angeboten werden. Außerdem werden die Fächer BO-Berufsorientierung und Wirtschaft nur in Klasse 11 angeboten. Alle anderen Unterrichtsfächer werden durchgängig belegt. Der Projektfachunterricht kann, muss aber nicht belegt werden. Entscheidend ist die Gesamtzahl von 70 Unterrichtsstunden in beiden Jahrgangsstufen zusammen. Zum Erreichen der Gesamtstundenzahl kann Projektfachunterricht auch nur in Klasse 11 oder 12 belegt werden.
Sehr geehrte Eltern,
wir möchten Sie auf die Möglichkeit hinweisen, die Anerkennung eines Mehrbedarfs für Leistungsberechtigte zu beantragen. Im Regelfall stehen bis zu 350 Euro pro Kind für Geräte wie Laptop, Tablet und Zubehör zur Verfügung. Diesbezügliche Anträge können durch die Betroffenen rückwirkend ab dem 01. Januar 2021 gestellt werden. Hierfür ist eine Bedarfsanzeige seitens der Erziehungsberechtigten bzw. eine Bedarfsbestätigung seitens der Schule nötig. Genauere Informationen können Sie dem folgenden Schreiben entnehmen: Elternbrief des Schulleiters.
Bedarfsanzeige - Mehrbedarf für unabweisbare digitale Endgeräte: Antragsformular (pdf) & Antragsformular (docx)
Sehr geehrte Eltern,
die Öffnungsschritte der Schulen des Landes MV und unseres Schulzentrums werden in absehbarer Zeit mit zusätzlichem Schutz durch den Einsatz von Selbsttests begleitet. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur informiert in folgendem Hinweisschreiben über das allgemeine Vorgehen an den Schulen Mecklenburg-Vorpommerns: Elternbrief des Ministeriums.
Die benötigte Einverständniserklärung für die Selbsttests finden Sie hier: Einverständniserklärung.
Liebe Eltern,
in unserem Schreiben vom 02. März haben wir Sie bereits über die Organisation der wöchentlich wechselnden Phasen des Präsenzunterrichtes und des häuslichen Lernens informiert. Hierzu möchten wir in der folgenden PDF-Datei auf einige wichtige Merkmale hinweisen, die für die Durchführung dieser beiden Lernformen bedeutsam sind: Hinweisschreiben zum Wechselunterricht.
Originale Nachricht vom 02.03.2021:
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
insofern die 7-Tage Inzidenz im Landkreis Vorpommern-Rügen unter einem Wert von 50 liegt, gelten auf der Grundlage der 2. Schul-Corona-Verordnung mit Wirkung vom 8. März 2021 für den Regionalschulteil folgende schulorganisatorische Festlegungen:
In den Jahrgangsstufen 5/6 sowie 10 findet weiterhin täglicher Präsenzunterricht in Form eines Regelbetriebes unter Pandemiebedingungen statt. Es gilt hier die Präsenzpflicht.
Für die Jahrgangsstufen 7-9 wird der Unterricht als Wechselunterricht organisiert, das heißt, der Regelunterricht ist eingeschränkt. Er besteht aus aufeinander bezogenen Phasen des Präsenzunterrichts (Präsenzpflicht) in der Schule und des häuslichen Lernens. Präsenzunterricht und häusliches Lernen finden im wöchentlichen Wechsel statt. Die Einteilung der Gruppen für den Wechselunterricht liegt in der Verantwortung der Klassenleiter*innen und wird den Schüler*innen bis 04.03.2021 über itslearning bekanntgegeben.
Nach wie vor ist das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung auf dem Schulgelände, im Schulhaus und während des Unterrichts verpflichtend. Schüler*innen wird dringend empfohlen, eine medizinische Gesichtsmaske (z. B. OP-Masken gemäß EN 14683) zu verwenden.
Schüler*innen, die das erste Mal wieder am Präsenzunterricht teilnehmen, sind verpflichtet, eine Erklärung über den Gesundheitszustand und die Umstände einer möglichen Ansteckung mit SARS-CoV-2 sowie über die Einreise aus einem Risikogebiet entsprechend § 1 Absatz 1 Satz 5 der 2. SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung in der Schule abzugeben. Dazu ist das „Formular zur Gesundheitsbestätigung für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in den Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ in der jeweils gültigen Fassung zu nutzen. An den Schulen des Landes gilt ein Betretungsverbot von Schulgebäuden und jedweder schulischen Anlage für Schüler*innen, für die die Erziehungsberechtigten der Pflicht zur Abgabe der vorgenannten Erklärung nicht nachgekommen sind.
Den gesamten Wortlaut der 2. Schul-Corona-Verordnung finden Sie in dem nachfolgenden Link: 2. Schul-Corona-Verordnung
Den Vordruck für die Erklärung über den Gesundheitszustand und die Umstände einer möglichen Ansteckung finden Sie auf diesem Link: Gesundheitsbestätigung
Mit freundlichen Grüßen
U. Liebelt
Leiter Regionalschulteil
Sollten Sie keine Möglichkeit haben, das Formular auszudrucken, dann geben Sie ihrem Kind bitte einen handschriftlichen und unterschriebenen Zettel mit. Eine mögliche Formulierung wäre:
Vorname, Name der Schülerin/ des Schülers:
Geburtsdatum der Schülerin/ des Schülers:
Ich habe die auf der Schul-Homepage des Gymnasialen Schulzentrums Barth veröffentlichten Informationen für den Schulbetrieb ab dem 08.03.2021 zur Kenntnis genommen und bescheinige mit meiner Unterschrift, dass ich die Inhalte des Formulars „Formular zur Gesundheitsbestätigung für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen [...] ab dem 08. März 2021“ bestätige.
Datum/Unterschrift Erziehungsberechtigter